Pressemitteilung
zu den geplanten Veränderungen für die zweijährige Form der gymnasialen Oberstufe:
Abiturienten an den Gymnasien sollen in Berlin ab 2013 systematisch benachteiligt werden!
Abitur nach 12 Jahren fordert den jungen Menschen am Gymnasium pro Woche mehr Stunden ab. Deshalb haben die Schüler der 7.Jahrgangsstufe am Gymnasium bereits 33 Wochenstunden und die künftigen Oberstufenschüler werden am Gymnasium auch 33 Wochenstunden haben, also 1-2 Grundkurse pro Semester mehr als bisher!
Was an den Entscheidungen der Senatsbildungsverwaltung positiv ist:
- Berlin erfüllt die KMK-Vorgabe von 265 Jahreswochenstunden, d.h. die bundesweite Anerkennung des Berliner Abiturs ist nicht gefährdet.
- Berlin erhöht die Stundenausstattung für die Oberstufe hinreichend.
Kluge Entscheidungen!
Worüber man streiten muss:
Teile der Verwaltung haben vorgeschlagen: Für den Jahrgang nach dem Doppeljahrgang soll nicht nur die Anzahl der zu belegenden Kurse höher sein, sondern auch die Anzahl der einzubringenden Kurse (von 24 Grundkursen auf 28 Grundkurse).
Das muss gründlich durchdacht und darf nicht auf die Schnelle verfügt werden!
Die Zahl der Kurse, die in die Berechnung der Abiturleistung eingebracht werden müssen, lag in Berlin wie in den meisten Bundesländern immer unter der Zahl der belegten Kurse. Dies gab und gibt Abiturienten die Möglichkeit, schlechter benotete Kurse zu streichen und besser benotete einzubringen. Dadurch verbessert sich die Abiturgesamtnote.
Durch den Vorschlag der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, für die ab 2011 in die zweijährige Oberstufe eintretenden Gymnasiasten nicht nur die Belegverpflichtungen, sondern auch die Einbringverpflichtung zu erhöhen, werden die Berliner Schülerinnen und Schüler, die das Abitur ab 2013 am Gymnasium ablegen, sowohl gegenüber den Abiturienten der Sekundarschulen in Berlin als auch gegenüber den Absolventen an den Gymnasien anderer Bundesländer schlechter gestellt. Denn:
- In der zweijährigen Form der Oberstufe (an den Gymnasien) müsste nunmehr fast jeder der besuchten Grundkurse in das Abitur eingebracht werden, in der dreijährigen an den Gesamtschulen (später: Sekundarschulen) könnte man dagegen mehr (ggf. schlechtere) Kursergebnisse streichen und dadurch das Abiturergebnis verbessern.
- Berlin hätte an den Gymnasien eine andere Berechnung im Abitur als an den Schulen mir dreijähriger Oberstufe! Das ist verfassungsrechtlich fragwürdig.
- Viele andere Bundesländer haben zwar an den Gymnasien ebenfalls die Belegverpflichtung erhöht, nicht aber die Einbringverpflichtung. Dort können Schüler durch das Streichen schlechterer Kursergebnisse ihr Abitur aufwerten.
Es ist deshalb zu erwarten, dass sich ab 2013 im Land Berlin die durchschnittliche Abiturnote an den Berliner Gymnasien verschlechtern, während sie an den Sekundarschulen gleich bleiben wird. Dies kann nur als Benachteiligung des gymnasialen Bildungsganges am Berliner Gymnasium verstanden werden.
Offensichtlich sieht der Senator, Herr Prof. Dr. Zöllner, das Problem und hat deshalb verfügt, diese diskriminierende Regelung im „Doppelabitur“ 2012 noch nicht anzuwenden. In diesem Abitur treffen an den Gymnasien zwei Schülerjahrgänge aufeinander, die nach zweijährigem bzw. dreijährigem Besuch der gymnasialen Oberstufe das Abitur ablegen. Der Senator sieht damit deutlich: Unterschiedliche Einbringverpflichtungen, also auch unterschiedliche Möglichkeiten des Streichens einiger Kursergebnisse, bewirken unterschiedliche Abiturnoten!
Die Anlagen verdeutlichen das.
Die Vereinigung der Oberstudiendirektoren Berlins erhofft sich vom Senator, Herrn Prof. Dr. Zöllner, und von der für Schule zuständigen Staatssekretärin, Frau Zinke, im Interesse der zukünftigen Absolventen der Berliner Gymnasien eine Machtwort zur Beendigung derartiger den Gymnasiasten zutiefst ungerechter Planspiele der Verwaltung.
Ralf Treptow
- Vorsitzender der Vereinigung der Oberstudiendirektoren des Landes Berlin e.V. -
Die Anlagen finden Sie hier.


