Notwendigkeit einer Reform des Mittleren Schulabschlusses (MSA) in Berlin
Die VOB tritt auf der Grundlage eines Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 26.11.2009 für eine Reform des MSA an den Berliner Gymnasien ein. Der MSA sollte zukünftig in Berlin wie z.B. in Sachsen für die Gymnasiasten prinzipiell mit der Versetzungsentscheidung in die zweijährige gymnasiale Oberstufe und ohne den Prüfungsablauf in seiner bisherigen Form bestätigt werden.
Der MSA an jenen Schulformen, die nach der 10.Klasse ihre Schüler entlassen bzw. für deren Schüler sich eine dreijährige Oberstufe anschließt, kann nicht identisch sein mit dem Vorgehen für die Gymnasiasten, deren gesamter Bildungsgang auf ein Abitur am Ende einer (nun nur noch) zweijährigen Oberstufe ausgerichtet ist.
Der derzeitige MSA passt zur Sekundarschule, aber nicht zum Gymnasium!
Im derzeit diskutierten Entwurf eines modifizierten Schulgesetzes ist es geplant (und demzufolge auch im Entwurf der SEK I – VO enthalten), den MSA in der jetzigen Form zu erhalten.
Eine solche Planung berücksichtigt nicht, dass
a) bei den wenigen Berliner Gymnasiasten, die in den letzten Jahren am MSA gescheitert sind, kaum ein Scheitern am Prüfungsteil, sondern fast immer am Jahrgangsteil (d.h. den regulären Zeugnisnoten am Schuljahresende) vorlag. Der Prüfungsteil stellt für Gymnasiasten keine hinreichende Herausforderung dar und ist deshalb für den Übergang von Gymnasiasten in die zweijährige Oberstufe unter diesem Aspekt verzichtbar.
b) die Prüfungsinhalte des MSA an den Berliner Gymnasien als nicht oder nur wenig vorbereitend auf das Abitur, das zukünftig jetzt bereits zwei Jahre später folgen wird, empfunden werden. Das Niveau liegt z.T. beträchtlich unter dem Niveau der verbindlichen Klassenarbeiten an den Berliner Gymnasien. In den meisten Fächern ist der derzeitige Prüfungsinhalt bereits mit dem Lernstand an den Gymnasien am Ende der Klassenstufe 9 erreicht worden. Die Inhalte der Jahrgangsstufe 10 an den Gymnasien werden dagegen bei den derzeitigen MSA-Anforderungen, die auch für nicht-gymnasiale Schüler erreichbar sein müssen, gar nicht berücksichtigt. Das trifft z.B. für das Fach Mathematik auf die Exponential- und Logarithmusfunktionen und auf die Einführung in die Differentialrechnung zu, die Schwerpunkt des 2.Halbjahres der 10.Jahrgangsstufe an den Gymnasien sein werden.
c) in mehreren Bundesländern auf eine gesonderte Pflicht-Prüfung in der 10.Jahrgangsstufe an den Gymnasien wieder verzichtet wird oder diese nie eingeführt wurde. Ein „MSA“ wird in diesen Bundesländern durch die Versetzung in die Qualifikationsphase oder auch durch die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an den MSA - Prüfungen am anderen Schultyp vergeben.
d) es gerade in den deutschen Bundesländern, die bei PISA erfolgreicher als Berlin abschneiden, fast immer der Regelfall ist, dass alle Schüler der 10.Jahrgangsstufe außerhalb der Gymnasien an der gleichen Prüfung teilnehmen. Auch dadurch wird eine Prüfung an den anderen Schulformen außerhalb des Gymnasiums in der 10.Jahrgangsstufe als Normalität angesehen, was mit Sicherheit zu den PISA - Ergebnissen dieser Bundesländer beitragen dürfte.
e) der Korrekturaufwand an den Berliner Gymnasien im Abitur im zeitlich parallelen Abitur i.d.R. bedeutend höher als an den anderen SEK I – Schulen mit gymnasialer Oberstufe ist und daher eine Entlastung der Gymnasial - Kollegien im 2.Halbjahr ansteht.
f) sich zum Schuljahr 2011/12 wegen der sehr großen (doppelten) Abiturjahrgänge an den Berliner Gymnasien ohnehin terminliche Probleme abzeichnen, die parallel zu den vermehrten Abiturprüfungen (schriftliche, mündliche und Präsentationsprüfungen) die Ansetzung von Prüfungen zum MSA sehr erschweren werden, so dass weiterer Unterrichtsausfall neben dem abiturbedingten Unterrichtsausfall nicht zu vermeiden sein wird.
Jetzt ist die Gelegenheit etwas Überflüssiges abzuschaffen!
Sollte das Land Berlin nicht die von der VOB oben beschriebene grundsätzliche Veränderung vornehmen (wollen), wird als Kompromiss von der VOB vorgeschlagen, folgende Modifikationen für den MSA vorzunehmen:
- Alle Schüler der zukünftigen Sekundarschulen sollen am MSA teilnehmen.
Der MSA ist zum originären Abschluss der Sekundarschule zu erklären. - Nur für die Schüler der zukünftigen Sekundarschulen bleibt der Verfahrensablauf des MSA wie bisher.
- Alle Berliner Gymnasiasten absolvieren im 1.Halbjahr der 10.Jahrgangsstufe die Präsentationsprüfung (Prüfung in besonderer Form) und den mündlichen Teil der Leistungsüberprüfung in der 1.Fremdsprache und zusätzlich schulinterne Vergleichsarbeiten in D, Ma, 1.Fs auf Klassenstufenbasis. Diese Vergleichsarbeiten beziehen sich auf die Schwerpunktthemen der 9. und 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums. Sie werden als Klassenarbeiten angerechnet und gemeinsam mit den beiden anderen Komponenten separat auf dem Halbjahreszeugnis ausgewiesen.
- Gymnasiasten, die auf dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 10 einen Vermerk über eine Versetzungsgefahr erhalten, müssen im 2.Halbjahr an allen Prüfungen zum MSA an einer Sekundarschule teilnehmen. Gleiches gilt auch für Gymnasiasten, die die Jahrgangsstufe 10 wiederholen.
- Ansonsten gilt: Gymnasiasten, die am Ende der Jahrgangsstufe 10 in die (nur noch zweijährige) gymnasiale Oberstufe versetzt werden, wird mit der Versetzung im Sinne einer Gleichwertigkeitsregelung der MSA bestätigt.
Wenn schon MSA am Gymnasium, dann
sollte der MSA für die Gymnasiasten auch gymnasial ausgestaltet sein.
Presseartikel zu diesem Beschluss der VOB finden Sie im Pressespiegel hier.


