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Kürzung der Vertretungsmittel

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- Pressemitteilung -

 

Zur Kürzung der PKB – Mittel:

Vertrauensbruch wird zu Vertrauensverlust führen!

 

Mit Schreiben vom 02.07.2010 wird den Schulleitungen der öffentlichen Schulen Berlins mitgeteilt, dass sie urplötzlich weniger Mittel für PKB – Verträge haben. Die fortgeschriebenen, nicht genutzten Mittel aus 2009 sollen den Schulen nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Die Auswirkungen werden u.a. sein:

  1. Es wird weniger befristete Verträge zum Ersatz von befristet ausfallenden Lehrerinnen und Lehrern geben und damit im Herbst 2010 einen höheren Unterrichtsausfall als im Herbst 2009.
  2. Es könnte zu juristischen Komplikationen kommen, da einige Schulen sicherlich mit Interessierten an PKB-Verträgen schon Vorabsprachen für den Herbst 2010 getroffen haben und nun keine Verträge mehr abschließen können.
  3. Schulen werden sich zukünftig nicht mehr Mittel in das Folgejahr fortschreiben lassen, wenn diese urplötzlich wieder eingezogen werden. Langfristig vernünftiges Wirtschaften der Schulleitungen lohnt sich nicht mehr! Das Ziel des eigenverantwortlichen Handelns durch Schulleitungen wird politisch verantwortet zur Farce.  Und vor allem: Schulleitungen werden aufgebautes Vertrauen in politisches Handeln verlieren. 
  4. Das sich bewährende Mittel der PKB wird langfristig diskreditiert - sowohl für die Schulleitungen als auch für den sich gerade stabilisierenden Markt von Interessenten.

 

Wie ist diese Kürzung zu werten?

Die Verwaltung gibt an, dass „diese Vorgehensweise ausschließlich der Tatsache geschuldet ist, dass die hohe Inanspruchnahme des Systems der PKB eine Überschreitung der verfügbaren Haushaltsmittel 2010 befürchten lässt.“

Diese Begründung steht auf tönernen Füßen. Gleichzeitig ist die Kürzung der PKB - Mittel ein Offenbarungseid, wie wenig diese Berliner Landesregierung ihr Handwerk versteht.

Tatsächlich ist festzustellen:

  • Durch die jeweilige Schule nicht genutzte PKB-Mittel aus 2009 wurden zu 50% durch die Verwaltung eingezogen und nur die anderen 50% wurden der jeweiligen Schule für 2010 fortgeschrieben. Selbstverständlich hätten diese Mittel in den Haushalt 2010 eingestellt werden müssen.
  • Wenn jetzt diese Mittel den einzelnen Schulen wieder weggenommen werden, dann muss es dafür einen gewichtigen Grund geben. Dieser kann nur darin bestehen, dass noch  Einstellungen für das Schuljahr 2010/11 vollzogen werden müssen und dafür noch eine Finanzierungsgrundlage gesucht wird. Kumuliert dürften die wieder eingezogenen Mittel von allen Schulen Berlins nämlich einen ansehnlichen Millionenbetrag ergeben. Der politische Skandal ist also wahrscheinlich eher der, dass eine seit Jahren amtierende Landesregierung es noch immer nicht versteht, das neue Schuljahr rechtzeitig einzurichten. Die Verantwortung dafür trägt der gesamte Senat von Berlin! In diesem Zusammenhang wird es erneut offensichtlich, warum die VOB seit Jahren fordert, dass ein neues Schuljahr spätestens zwei Monate vor Beginn der Sommerferien eingerichtet sein muss und dass endlich die Dinge vor Ort entschieden werden müssen.
  • Allein gelassen werden einzig die Schulen, für die ja schon jetzt formuliert wird, dass sie zum Beginn des Schuljahres „durchschnittlich über 100% des notwendigen Personals verfügen werden“. Schulen, die möglicherweise nur 97% des notwendigen Personals an Bord haben werden, könnten nun möglicherweise noch nicht einmal mehr über PKB-Mittel verfügen. In diesem Zusammenhang muss erneut auf die Forderung auch der VOB verwiesen werden, dass eine „durchschnittliche 100%-Ausstattung“ eben zu niedrig ist und die Landesregierung endlich ihre Ankündigung, Bildung sei Schwerpunkt des Regierungshandeln, mit Taten unterfüttern muss. 

 

Die VOB nimmt wahr, dass der Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung so wenige Tage vor Beginn der Sommerpause verzweifelt nach Finanzierungsgrundlagen für die Personalausstattung des neuen Schuljahres sucht. So, wie er im Senat allein gelassen wurde, sollte er jetzt aber nicht die Schulleitungen allein lassen.

 

 

Pressemitteilung zur Regelung der Abiturberechnung

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Pressemitteilung

Eine einheitliche Regelung für die Abiturberechnung am Ende der zwei- und der dreijährigen Oberstufe ist auch in Berlin möglich!

Die VOB hat bereits mit den Presseerklärungen vom 09./11.02.2010 darauf hingewiesen, dass die Verwaltung des Senators für Bildung, Wissenschaft und Forschung eine systematische Benachteiligung der Berliner Gymnasiasten plant. Gymnasiasten der jetzigen Jahrgangsstufe 9 (und alle nachfolgenden) sollen nach Plänen der Verwaltung in der zweijährige Oberstufe eine Einbringverpflichtung von 28 Grundkursen haben, wogegen die Einbringverpflichtung am Ende der dreijährigen Form auch in Berlin bei 24 Grundkursen bleiben soll. In der Folge müssten Berliner Gymnasiasten 44 Fachleistungen, dagegen zukünftige Abiturienten an den Sekundarschulen nur die von der KMK geforderten 40 Fachleistungen in ihr Abitur einbringen. Hinsichtlich der rechtlichen und der pädagogischen Bedenken gegen diese Pläne einer unterschiedlichen Regelung für die zwei- und die dreijährige Form der Oberstufe hat die VOB bereits ausführlich argumentiert.

Unterdessen ist der Senator von diesen Plänen der Verwaltung ausdrücklich abgegangen. Bei einer Veranstaltung des Landeselternausschusses (LEA) erklärte Prof. Dr. Zöllner am 02.03.2010, es sollen rechtliche Veränderungen vorgenommen werden, die es ermöglichen, mehr Kurse in das Abitur einbringen zu können. Offensichtlich hat der Senator den Planspielen der Verwaltung mit diesem einen (neuerdings gebrauchten) Wort ein Ende bereitet - hatte die doch die Verwaltung noch bis vor kurzem vor, dass allein die Gymnasiasten zukünftig mehr Kurse einbringen müssen.

Der Vorsitzende der Vereinigung der Berliner Oberstudiendirektoren hat vor dem LEA den Senator in seinem Vorhaben unterstützt und darauf verwiesen, dass damit die Presseerklärung der VOB vom 09.02.2010, die am 10.02.2010 wörtlich vom LEA übernommen wurde, offensichtlich nicht ohne Wirkung geblieben ist.

 

Nach der Rückkehr von der Bundesdirektorenkonferenz (BDK) in Dresden vom 03.-06.März 2010 erklärt Herr Treptow dazu: „In keinem anderen deutschen Bundesland gibt es zwei prinzipiell verschiedene Berechnungsmöglichkeiten für das Abitur. Auf die Pläne der Berliner Verwaltung hat die BDK mit Verwunderung reagiert; es wurde in der BDK darin eine Schlechterstellung des Berliner Gymnasiums gegenüber der in Berlin geplanten Sekundarschule gesehen.“

 

Nicht nur von den Mitgliedern der BDK, in deren Länder mehr als 40 Fachleistungen in das Abitur eingebracht werden müssen, sondern z.B. auch vom Staatssekretär im sächsischen Kultusministerium, Dr. Staupe, wurde berichtet, dass man unterdessen Bedenken gegen derartige Festlegungen habe.

Vorbildlich ist das Problem dagegen in Baden-Württemberg geregelt: Dort kann jeder Abiturient seit diesem Jahr selbst darüber entscheiden, wie viele Fachleistungen er (über den 40 von der KMK geforderten) in die Gesamtqualifikation zum Abitur einbringen möchte.

 

Eine solche Regelung hatte die VOB bereits am 02. Februar der Berliner Verwaltung vorgeschlagen. Ralf Treptow weiter: „Würde man zukünftig in Berlin das Vorgehen aus Baden-Württemberg übernehmen und jeder Abiturient könnte selbst entscheiden, ob er mindestens 24 oder 25, 26 oder noch mehr Grundkurse und damit mindestens 40 oder eben mehr Fachleistungen in das Abitur einbringen möchte, wäre auch zukünftig kein Berliner Abiturient benachteiligt. Außerdem könnte so ein einheitliche Regelung für beide Formen der Oberstufe aussehen: Für die Oberstufe am Gymnasium und für die Oberstufe an den Sekundarschulen. Eine derartige Regelung wird auch die Motivation der Oberstufenschüler in beiden Formen sicher stellen, in zusätzlich belegten Kurse gute Leistungen erzielen zu wollen, können diese doch zu einer besseren Abiturnote beitragen. Sie könnte im Übrigen sofort verfügt werden und muss nicht noch Jahre auf sich warten lassen.“

 

Es ist nun zu hoffen, dass nach dem neuen Sprachgebrauch des Senators vom 02.03.2010 die Verwaltung die Veränderung der entsprechenden Verordnung in genau dieser Weise vorbereitet. Ansonsten ist mit dem Anhalten des Widerstandes der VOB und sicherlich auch des LEA gegen jede Form einer zukünftigen Benachteiligung der Berliner Gymnasiasten bei deren Abiturberechnung auszugehen.

 

 

 

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 10. März 2010 um 20:55 Uhr
 

Pressemitteilung zur Ungerechtigkeit bei der Schulzeitverkürzung

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Pressemitteilung

Die Schulzeitverkürzung an den Gymnasien darf keine Ungerechtigkeiten erzeugen!

Die VOB hat nach dem Beschluss des Berliner Parlamentes, auch an den Berliner Gymnasien das Abitur nach 12 Schuljahren einzuführen, dieses Vorhaben nie torpediert, immer unterstützend begleitet, auch wenn vor dem Beschluss der Schulzeitverkürzung vor vielen Jahren aus dem Kreis der VOB und auch vom jetzigen Vorsitzenden vor einem solchen Schritt (entgegen der Darstellung der GEW von heute) gewarnt wurde. Gleichzeitig hat die VOB auf die entsprechenden Konsequenzen hingewiesen und u.a. seit langem gefordert, dass die Senatsbildungsverwaltung die notwendige Folgeentscheidung zur Umsetzung der KMK-Vorgabe von (260+5=) 265 Jahreswochenstunden trifft.

Dagegen backt nun der Vorsitzende der GEW-Schulleitervereinigung, Herr Schuknecht, den Schnee von gestern und lässt z.B. in der Presse (Berliner Zeitung vom 11. Februar) verlauten, in Baden-Württemberg müssten „nur 254 Jahreswochenstunden“ statt der von der KMK geforderten mindestens 260 Fachstunden absolviert werden und dort könnten sich Gymnasiasten noch 16 Stunden anrechnen lassen, die im Schulchor oder ehrenamtlich im Altenpflegeheim absolviert werden. Das ist falsch. Baden-Württemberg verstößt nicht gegen die KMK-Vorgabe und Berlin wird es (als letztes Bundesland, dass diese Vorgabe nun regelt,) nach der von der VOB begrüßten  Festlegung von 66 Jahreswochenstunden als Belegverpflichtung für die zweijährige Oberstufe an den Berliner Gymnasien auch nicht tun.

Herr Schuknecht sollte seine Vorsitzende (der GEW Berlin), Frau Seggelke, wenigstens in dem Teil ernst nehmen, in dem Frau Seggelke die Dinge auf den Punkt bringt, wenn sie sagt: “Es dürfte bekannt gewesen sein, dass es wegen der Vergleichbarkeit der Abiturabschlüsse der Bundesländer zentrale Stundenvorgaben von Seiten der KMK gibt. Es dürfte auch bekannt gewesen sein, dass die Verkürzung um ein Jahr eine Erhöhung der Wochenstundenzahl mit sich bringt.“

Mit Hinweis auf die Presseerklärung der VOB vom 09.02.10 muss Frau Seggelke aber widersprochen werden, wenn sie behauptet, die VOB hätte „keinen Anlass, nun die Konsequenzen zu beklagen“. Was rechtlich fragwürdig, was grundgesetzwidrig ist, muss auch benannt werden!

Die Schulzeitverkürzung rechtfertigt nicht, dass Gymnasiasten ab 2013 systematisch benachteiligt werden sollen! Nicht wegen einer solchen systematischen Benachteiligung der Gymnasiasten sollten diese den Ratschlägen von Frau Seggelke folgen, die sagt, dass das Gymnasium „nicht mehr der Königsweg sei“ und die Eltern „auch den Weg der Erlangung der Hochschulreife an den Gesamtschulen, die jetzt Integrierte Sekundarschulen werden, an den Gemeinschaftsschulen und den Oberstufenzentren ... prüfen“ sollten. Ein Hinweis sei in diesem Zusammenhang trotzdem gestattet: Gemeinschaftsschulen enden entsprechend des Berliner Schulgesetzes mit der 10.Klasse und ein Abitur in der 10.Klasse gibt es auch an der Gemeinschaftsschule noch nicht!

Die VOB weist erneut in Verantwortung für die Stadt erneut darauf hin, dass

  • die Festsetzung der Belegverpflichtung von 66 Stunden für die zwei Jahre in der gymnasialen Oberstufe an den Gymnasien und
  • die daher notwendige Erhöhung der Stundenausstattung für die zweijährige Form der Oberstufe
  • nachvollziehbare und richtige Entscheidungen von SEN BWF sind.

In Verantwortung für die zukünftigen Berliner Gymnasiasten sagt die VOB aber auch, dass es ungerechtfertigt und völlig unnötig ist,

  • wenn die Gymnasiasten in der zweijährige Oberstufe (und zwar ab Beginn der zweijährigen Oberstufe in 2011) eine höhere Einbringverpflichtung von 28 (derzeit 24) Grundkursen haben sollen.
  • wenn man bei SEN BWF einsieht, dass diese höhere Einbringverpflichtung bis zum Abitur in 2013 mit dem parallelen Abitur der drei- und der zweijährigen Form an den Gymnasien nicht zum Tragen kommen darf, aber nicht die Schlussfolgerung ziehen möchte, dass zwei ver5schiedene Einbringverpflichtung (24 und 28 Kurse) in einem Bundesland auch danach (schon verfassungsrechtlich) fragwürdig sind.
  • wenn Schüler, die das Abitur ab 2013 am Gymnasium ablegen, sowohl gegenüber den Abiturienten der Sekundarschulen in Berlin als auch gegenüber den Absolventen an den Gymnasien anderer Bundesländer schlechter gestellt werden sollen.
  • wenn in der zweijährigen Form der Oberstufe (an den Gymnasien) nunmehr fast jeder der besuchten Grundkurse in das Abitur eingebracht werden muss, in der dreijährigen Form an Sekundarschulen dagegen viel mehr ggf. schlechtere Kursergebnisse gestrichen werden können. Berlin hätte dann ab 2013 an den Gymnasien eine andere Berechnung im Abitur als an den Schulen mir dreijähriger Oberstufe!
  • ein Abiturzeugnis ab 2013 mit exakt gleichen Fachleistungen am Gymnasium zu einer um zwei Zehntel schlechteren Abiturdurchschnittsnote führen wird als wenn diese gleichen Fachleistungen an der Sekundarschule erbracht werden.
  • wenn ein Abiturzeugnis ausschließlich der Gymnasiasten, die schon heute 66 Stunden in der Qualifikationsphase (freiwillig) belegen, ab 2013 durch eine derartige unnötige Veränderung der Berliner Rechtsvorschriften plötzlich zu einem um zwei Zehntel schlechteren Abitur führen würde und dieses nur einseitig an den Gymnasien der Fall sein wird.
Die Vereinigung der Oberstudiendirektoren Berlins fordert nochmals den Senator, Herrn Prof. Dr. Zöllner, und die für Schule zuständige Staatssekretärin, Frau Zinke, auf, im Interesse der zukünftigen Absolventen der Berliner Gymnasien eine Machtwort zur Beendigung derartiger Planspiele der Verwaltung zu sprechen.

Keiner der Berliner Oberstudiendirektoren möchte in 2013 einer Familie erklären (müssen), warum das Abitur des jüngeren Geschwisterkindes mit den gleichen Fachnoten wie das Abitur das älteren Geschwisterkindes in 2012 nunmehr um zwei Zehntelnoten schlechter ausfällt und das jüngere Kind demzufolge nun wohl zwei Jahre länger auf den Studienplatz warten muss und dass dieses alles an der Sekundarschule nicht der Fall sein würde.    

Ralf Treptow

 


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