Vereinigung der Oberstudiendirektoren des Landes Berlin e.V.

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Positionen der VOB zur Schulstrukturdebatte

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Anlässlich der Podiumsdiskussion am 14.10.2009 der Verbände mit den schulpoltischen Sprechern der im Abgeordnetenhaus vertretenden Parteien hat der Vorsitzende der VOB folgendes Positionspapier als Diskutant auf dem Podium verteilt:

 

Die Vereinigung der Oberstudiendirektoren Berlins (VOB) begrüßt die Grundsätze der von der Landesregierung beabsichtigen Veränderung der Schulstruktur in der Bundeshauptstadt hin zu einem „Zwei-Säulen-Modell“ für die Sekundarstufe I.

 

Im Zusammenhang mit diesem Umbau bleiben jedoch folgende Forderungen der VOB aktuell:

 

  1. Trotz des anerkannt höheren Bedarfs an Lehrerstunden, der notwendigerweise kleineren Klassengröße im SEK I – Bereich der Integrierten Sekundarschule (IS) im Vergleich zum Gymnasium (GY) darf der Umbau nicht einseitig zu Lasten der Gymnasien erfolgen. Die VOB hat mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass z.B. deutlich mehr Mittel als es die Anteile der entsprechenden Schularten widerspiegeln aus dem Konjunkturprogramm 2 der Bundesregierung in Berlin in die Schulstandorte der zukünftigen IS fließen. Entsprechenden Plänen aus der Verwaltung zum Abbau von Funktionsstellen an den Berliner Gymnasien, um neue Funktionsstellen für die IS zu schaffen, tritt die Vereinigung mit einem Verweis auf die Unterausstattung der Berliner Gymnasien mit Funktions- und Beförderungsstellen im Vergleich zur Mehrzahl der bundesdeutschen Gymnasien entschieden entgegen.
  2. Die Durchlässigkeit zwischen IS und GY, auch von beiden Schularten zum in Berlin getesteten Modell „Gemeinschaftsschule“, muss soweit wie möglich erhalten bleiben. Die neu zu schaffende Verordnung für die Sekundarstufe I (SEK I – VO) sollte daher Ausnahmen für die Durchlässigkeit exakt begründen und diese sollten auf ein Minimum beschränkt werden.
  3. Zwischen den Schularten IS und GY sollte eine klar erkennbare Trennschärfe bestehen: Das Abitur sollte am Gymnasium im Regelfall nach 12 Schuljahren, an der Sekundarschule grundsätzlich in der 13.Jahrgangsstufe erreicht werden. Eine weitere Möglichkeit der Unterscheidung ist neben der Dauer des Bildungsganges an IS und GY auch der Umfang des wöchentlich zu bewältigenden Stundenvolumens. Unter Berücksichtigung der Stunden, die (im Regelfall an den Berliner Grundschulen) in den Klassenstufen 5 und 6 von den Berliner Schülern absolviert werden, wird ein Berliner Gymnasiast bis zum Ende der Klassenstufe 10 insgesamt 195 Jahreswochenstunden besuchen. Mit dem Unterricht in einer zweijährigen gymnasialen Oberstufe wird es ein Berliner Gymnasiast auf insgesamt 265 Jahreswochenstunden bis zum Abitur bringen. Dagegen wird ein Schüler an einer Berliner IS bis zum Ende der Klassenstufe 10 insgesamt 187 Jahreswochenstunden besuchen und es mit dem Unterricht in einer dreijährigen gymnasialen Oberstufe auf insgesamt weit mehr als 265 Jahreswochenstunden bis zum Abitur bringen.
  4. Die VOB bleibt bei ihrer langfristig bestehenden Vorstellung, dass auch in der Bundeshauptstadt das Gymnasium prinzipiell als „G8“ existieren sollte. In den Berliner Grundschulen (bis einschließlich Klasse 4) werden Kinder in der Primarstufe in den grundlegenden Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) und in den Arbeitsformen ausgebildet. Die Primarstufen sollten noch mehr als bisher mit dem vorschulischen Lernen verbunden werden. Genau durch diese Kopplung ist ein möglichst langes gemeinsames Lernen im Interesse und nicht gegen das Interesse von Kindern erreichbar. Eine gut fundierte Diagnostik ermöglicht den Lehrkräften der Grundschule schon in der Klasse 4, Prognosen über Leistungsfähigkeit und Arbeitshaltung ihrer Schülerinnen und Schüler abzugeben. Die Erfahrungen mit Orientierungs-/ Förderstufen in einigen Bundesländern zeigen, dass die längere gemeinsame Lernzeit in undifferenzierten Lerngruppen zu Niveauverlust und Retardierung der Leistungsfähigen und damit zu hoher Frustration bei besonders wissbegierigen und für höhere Anforderungen geeignete Kindern unabhängig von deren sozialer Herkunft führt. Ein Gymnasium nach der Primarstufe gewährleistet eine begabungsgerechte Förderung der Schülerinnen und Schüler in stabilen Gruppen auf ein gemeinsames Ziel (Abitur) hin ab Klasse 5, also in einem Alter, in dem Kinder besonders aufnahmefähig und lernbereit sind und sich noch nicht in der schwierigen Entwicklungsphase der Pubertät befinden. Das gemeinsame Ziel Abitur schafft von Anfang an eine gymnasial-spezifische Form von intellektueller Einstellung und Leistungsbereitschaft und über die Art des Bildungserwerbs und der Sozialisation ein gemeinsames Wertegerüst und ein Lernklima, das den Begabungen und Lernhaltungen der Schülerinnen und Schüler entspricht. Dieses Lernklima ermöglicht und erfordert eine Herangehensweise an Inhalte, die wissenschaftspropädeutisches Lernen von Beginn an möglich macht und damit von der 5. Jahrgangsstufe an den Bogen zum Abitur spannt. Die nachhaltige Sicherung der gymnasialen Lerninhalte erfordert Zeit und Kontinuität der Methodik und Didaktik. Der Einstieg in das Gymnasium in der 5. Klasse ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, ihre rasche Auffassungsgabe zu zügigem Lernfortschritt zu nützen. Dadurch wird das Erlernen von mindestens zwei Fremdsprachen und drei Naturwissenschaften auf gymnasialem Niveau in einer Progression möglich, die verhindert, dass entsprechend begabte Kinder in ihrem Lernfortschritt gebremst werden. Der umfassende Bildungsbegriff des Gymnasiums bildet sich auch im Abitur ab. Das Berliner Gymnasium erhebt nicht nur den Anspruch, den Absolventen die formale Hochschulzugangsberechtigung zu verleihen. Vielmehr befähigt das Berliner Gymnasium seine Absolventen auch, auf der Basis einer gemeinsam erfahrenen und gelebten kulturellen Prägung langfristig und zukunftsorientiert besondere Verantwortung in unserer Gesellschaft zu übernehmen.
  5. Die am letzten Wochenende bekannt gewordenen Pläne der Koalition, eine Probezeit am Oberschulzweig Gymnasium zu streichen, sind nur bei einer Abschaffung des freien Elternwillens umsetzbar. Die VOB verweist hierzu auf ihre Erklärung vom Mai 2009 nach der vom Senator einberufenen Fachtagung zum Übergang an der Max-Taut-Schule.
  6. Gleichzeitig muss betont werden, dass die in Berlin seit Jahren diskutierte Aufnahme an Schulen mit besonders hoher Anmeldezahl nicht das zentrale Element der Schulreform ist, aber die Aufnahme an den Gymnasien auch nicht ohne Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Kinder (erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten) erfolgen kann. Der Eindruck, das Aufnahmeverfahren reduziere sich auf eine „Verteilungsfrage“, ist in letzter Zeit erneut entstanden und wird von Bildungspolitikern vertreten, die das Gymnasium in Berlin lieber heute als morgen abschaffen würden. Entscheidend ist es aus der Sicht der VOB, möglichst schnell Verlässlichkeit in das zukünftige Aufnahmeverfahren zu bekommen und die Eigenverantwortung der Schulen auch bei der Schüleraufnahme endlich ernsthaft auszugestalten. Die Vereinigung der Oberstudiendirektoren Berlins (VOB) verweist in diesem Zusammenhang auf ihre Presseerklärung vom 09.10.09.

    • Die VOB teilt die Auffassung der Landesregierung und die damit verbundenen Begründungen, dass die zukünftigen IS als Ganztagsschulen eingerichtet werden (müssen). Angesichts der Finanzlage des Landes Berlin ist es erklärlich, warum die Landesregierung derzeit nur ein Gymnasium pro Bezirk als gebundene Ganztagsschule ausgestalten möchte. Die VOB fordert jedoch, dass kein Antrag eines Gymnasiums auf einen gebundenen Ganztagsbetrieb mit Rhythmisierung des Schultages aus finanziellen Gründen zurückgewiesen werden darf und dass von politischer Seite endlich öffentlich akzeptiert wird: Die Gymnasien in der Stadt sind seit der Einführung der Schulzeitverkürzung am Gymnasium, die in diesem Schuljahren alle Jahrgangsstufen bis zur 10 erreicht hat, schon lange Ganztagsschulen mit offenem Ganztagsbetrieb. In der Konsequenz muss es auch einen Zeitplan für eine Bereitstellung einer entsprechende materiellen und personellen Ausstattung im offenen und im gebundenen Ganztagsbetrieb an allen Gymnasien der Stadt geben.
  7. Die VOB fordert eine Ausweitung der Möglichkeiten der Nutzung der PKB - Mittel und in diesem Zusammenhang die Schaffung eines globalen Finanztitels für jede Schule, in dem z.B. (ohne Umwege über die Bezirke) die Finanzen für Lehr- und Lernmittel, für die Möblierung, für alle Verbrauchsmittel und eben auch die Mittel für die befristete Beschäftigung von Lehrkräften und nicht unterrichtendem Personal eingehen. Für ein Schuljahr nicht voll ausgenutzte Personalausstattungen müssen in diesen globalen Finanztitel sofort als kapitalisierten Mittel zusätzlich einfließen. Die Mittel müssen voll übertragbar sein.
  8. Die VOB fordert, dass die Stellen für die Hausmeister und die Mitarbeiter in den Sekretariaten aus der bezirklichen Verwaltung heraus genommen werden, zentral verwaltet und dezentral besetzt werden. Die Unterausstattung mit Stellen für Hausmeister und Hauswarte und Mitarbeitern in den Sekretariaten muss rückgängig gemacht werden. Schulen müssen überdies die Möglichkeit erhalten, über eine verbesserte Ausstattung in diesen Bereichen hinaus aus dem globalen Finanztitel befristet personelle Verstärkungen vorzunehmen.

 


 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 15. Oktober 2009 um 12:44 Uhr